Wir sind eine Milizbehörde mit ca. 300 Mitgliedern (gewählten und freiwillige Helfer), welche alle vier Jahre durch den Gemeinderat der Stadt Zürich gewählt wird. Unsere Hauptaufgabe ist die Organisation und Durchführung von Volksabstimmungen und Wahlen in den Stadtkreise 4 + 5.
Die Zusammensetzung eines Kreiswahlbüro-Vorstandes besteht aus Präsidium, Vizepräsidium, Sekretariat und Vizesekretariat. Nebst den vom Stadtrat gewählten Vorstandsmitgliedern hat es ca. 200 gewählte Wahlbüromitglieder, welche alle 4 Jahre durch den Gemeinderat gewählt werden. In der Regel beträgt die minimale Amtsdauer zwei Legislaturperioden.
Ein gewähltes Mitglied kann sich auf Grund triftiger Gründe vom Amt dispensieren lassen, dazu ist ein schriftliches Gesuch an den Vorstand des Wahlbüros zu richten.
Zusätzlich zu den gewählten Wahlbüromitgliedern, kann jedes Wahlbüro eine Anzahl Freiwilliger rekrutieren. Diese Freiwilligen sind den gewählten Mitgliedern im Bezug auf Rechte und Pflichten gleichgestellt und können bei Eignung und Bedarf durch den Vorstand, mit Ausnahme von ausl. Staatsangehörigen, nicht in Zürich wohnhaften sowie Minderjährigen Personen, zur Wahl durch den Gemeinderat vorgeschlagen werden.
Die Mitarbeiterentschädigung der Kreiswahlbüros ist in der Verordnung über Abstimmung und Wahlen (AS 161.210) geregelt.