Am 9.2.2020 werden die Stimmberechtigten in der Stadt Zürich über folgende Vorlagen abgestimmen:
1. Volksinitiative vom 18. Oktober 2016 «Mehr bezahlbare Wohnungen» (BBI 2019 2583)
Nach Auffassung des Initiativkomitees gibt es in der Schweiz nicht genügend preisgünstige Mietwohnungen. Um dieser Situation abzuhelfen, möchten die Initiantinnen und Initianten, dass mindestens 10 Prozent der neuen Wohnungen von Wohnbaugenossenschaften erstellt werden. Die Initiative will zudem verhindern, dass Beiträge zur energetischen Sanierung für Luxuslösungen verwendet werden.
Bundesrat und Parlament lehnen diese Initiative ab. Sie sind der Ansicht, die heutige Situation sei zufriedenstellend und es brauche keine weiteren Korrekturmassnahmen in der Verfassung. Die Umsetzung der Initiative führe zudem zu unverhältnismässigen Kosten. Bei einer Ablehnung der Initiative würde der bestehende Fonds für gemeinnützigen Wohnungsbau für 10 Jahre mit 250 Millionen gespeist.
2. Änderung vom 14. Dezember 2018 des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes (Diskriminierung und Aufruf zu Hass aufgrund der sexuellen Orientierung) (BBI 2018 7861)
Heute schützt das Strafrecht die Menschen in der Schweiz vor Diskriminierung wegen der Rasse, der Religion oder der Ethnie. Bundesrat und Parlament wollen nun die Anti-Rassismus-Strafnorm stärken und verbieten, Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung zu diskriminieren. Wer deswegen zu Hass aufruft oder Propaganda verbreitet, soll ebenfalls bestraft werden können.
Solche Handlungen werden bestraft, wenn sie in der Öffentlichkeit verübt werden, wenn sie Menschen absichtlich herabsetzen und wenn sie gegen die Menschenwürde verstossen. Die Meinungsfreiheit bleibt gewahrt: Es ist weiterhin möglich, kritische Meinungen zu äussern und sachliche öffentliche Diskussionen und Debatten zu führen.
Gegen diese Gesetzesänderung wurde das Referendum ergriffen: Laut Referendumskomitee würde die neue Regelung die Meinungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger einschränken und der Zensur Auftrieb geben. Zudem seien Diskriminierung und Hass aufgrund der geltenden Vorschriften bereits heute strafbar.
Abstimmungszeitung Kanton Zürich
1. Gesetz über den Personentransport mit Taxis und Limousinen (PTLG)
Mit dem neuen Gesetz über den Personentransport mit Taxis und Limousinen (PTLG) soll das Taxi- und Limousinenwesen für den ganzen Kanton einheitlich geregelt werden. Der Kantonsrat hatte den Regierungsrat beauftragt, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten, die das Taxiwesen in minimalster Form kantonal regelt, den freien Marktzugang sicherstellt und sich positiv auf die Qualität der Angebote auswirkt. Der entsprechende Gesetzesentwurf des Regierungsrates für ein Taxigesetz baute auf der heute geltenden Zuständigkeit der Gemeinden auf, legte aber für den ganzen Kanton einheitliche Anforderungen an die Bewilligungen fest. Der Vorschlag des Regierungsrates ging dem Kantonsrat zu wenig weit und wurde deshalb in zwei Punkten ergänzt: Erstens sollen die Vergabe der Bewilligungen und der Verwaltungsvollzug durch die kantonale Verwaltung erfolgen, und zweitens wurde der Anwendungsbereich des Gesetzes auf Limousinendienste ausgedehnt, worunter unter anderem Angebote zur Personenbeförderung des Unternehmens Uber fallen. Das nun zur Abstimmung gelangende Gesetz sieht für solche Dienste eine Meldepflicht sowie eine Pflicht zur Kennzeichnung der Fahrzeuge mit einer Plakette vor. Gegen das neue Gesetz wurde das Kantonsratsreferendum ergriffen.
2. Projekt Rosengartentram und Rosengartentunnel in der Stadt Zürich
Die Rosengartenstrasse in der Stadt Zürich ist eine der am stärksten befahrenen Strassen der Schweiz, die mitten durch ein Wohngebiet führt. Bis zu 56 000 Fahrzeuge befahren täglich diese wichtige Verbindungsachse. Staus, Wartezeiten, Verkehrsüberlastungen und Beeinträchtigungen des öffentlichen Verkehrs gehören hier seit Jahrzehnten zum Alltag. Zudem sind die angrenzenden Wohngebiete übermässig Lärm- und Schadstoffemissionen ausgesetzt, und eine Weiterentwicklung der Quartiere ist nicht möglich. Das Gesamtprojekt Rosengartentram und Rosengartentunnel soll diese Situation nachhaltig verbessern, indem die Achse vom oberirdischen Strassenverkehr entlastet und der öffentliche Verkehr gestärkt wird. Regierungsrat und Kantonsrat haben sich deshalb für ein Spezialgesetz und für einen Rahmenkredit von 1100 Millionen Franken zur Umsetzung des Gesamtverkehrsprojekts Rosengartentram und Rosengartentunnel ausgesprochen. Gegen die Vorlage wurden das Volks- und das Gemeindereferendum ergriffen. Für die Umsetzung des Gesamtprojekts müssen sowohl das Spezialgesetz als auch der Rahmenkredit angenommen werden.
3. A. Volksinitiative «Für die Entlastung der unteren und mittleren Einkommen (Entlastungsinitiative)»
Die Volksinitiative «Für die Entlastung der unteren und mittleren Einkommen (Entlastungsinitiative)» verlangt eine Veränderung der Einkommenssteuertarife: Die tiefen und mittleren Einkommen bis rund 120 000 Franken sollen entlastet und die höheren Einkommen stärker belastet werden. Dazu will die Volksinitiative die Progression des Einkommenssteuertarifs verschärfen. Die höchste Progressionsstufe soll von 13 auf 17 Prozent angehoben werden. Dies würde bei hohen Einkommen zu Mehrbelastungen bei der Einkommenssteuer von bis zu rund 30 Prozent führen. Die Verschärfung der Progression des Einkommenssteuertarifs würde die steuerliche Attraktivität des Kantons Zürich für Steuerpflichtige mit hohen Einkommen stark beeinträchtigen. Die Entlastungen bei den tiefen und mittleren Einkommen würden für verschiedene Gemeinden zu substanziellen Steuerausfällen führen.
3. B. Volksinitiative «Mittelstandsinitiative – weniger Steuerbelastung für alle»
Die Volksinitiative «Für die Entlastung der unteren und mittleren Einkommen (Entlastungsinitiative)» verlangt eine Veränderung der Einkommenssteuertarife: Die tiefen und mittleren Einkommen bis rund 120 000 Franken sollen entlastet und die höheren Einkommen stärker belastet werden. Dazu will die Volksinitiative die Progression des Einkommenssteuertarifs verschärfen. Die höchste Progressionsstufe soll von 13 auf 17 Prozent angehoben werden. Dies würde bei hohen Einkommen zu Mehrbelastungen bei der Einkommenssteuer von bis zu rund 30 Prozent führen. Die Verschärfung der Progression des Einkommenssteuertarifs würde die steuerliche Attraktivität des Kantons Zürich für Steuerpflichtige mit hohen Einkommen stark beeinträchtigen. Die Entlastungen bei den tiefen und mittleren Einkommen würden für verschiedene Gemeinden zu substanziellen Steuerausfällen führen.
Stadt Zürich
Abstimmungszeitung Stadt Zürich
1.Teilersatz Tramdepot Hard mit neuer kommunaler Wohnsiedlung, Industriequartier, Objektkredit von 203,525 Millionen Franken
Wahlen reformierte Kirche Zürich
- Zweiter Wahlgang für Präsidium der Kirchenpflege
- Zweiter Wahlgang für einen Sitz im Kirchgemeindeparlament für den Wahlkreis I
An den Wahlen in der reformierten Kirchgemeinde Zürich konnten die sieben Sitze in der Kirchenpflege sowie die 45 Sitze im Kirchgemeindeparlament am 17.11.2019 erfolgreich besetzt werden.
Für das Präsidium der Kirchenpflege wurde jedoch das absolute Mehr nicht erreicht: Der zweite Wahlgang findet deshalb am 9. Februar 2020 statt. Im Wahlkreis I findet auch am 9. Februar 2020 ein zweiter Wahlgang statt: Duncan Guggenbühl gibt seinen Sitz im Kirchgemeindeparlament zugunsten seines Sitzes in der Kirchenpflege frei.