Erneuerungswahlen Gemeinderat, Stadtrat + Stadtpräsidium und Volksabstimmung am 13. Februar 2022

Am 13. Februar wählen die Stimmberechtigten der Stadt Zürich den Gemeinde- und den Stadtrat für die Amtsdauer von 2022–2026

Erneuerungswahl Legislatur 2022-2026

Gemeinderat

Auf die Wahlausschreibung sind zwölf Listen (gültige Wahlvorschläge von Parteien und Gruppierungen) für die neun Wahlkreise eingereicht worden. Für die 125 Sitze im Gemeinderat bewerben sich insgesamt 1075 Kandidatinnen und Kandidaten.
Im Wahlkreis 4+5 sind es insgesamt 9 Listen mit 13 Mitgliedern.

Wahlanleitung Gemeinderat

Stadtrat und Stadtpräsidium

26 Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich aktuell zur Wahl in den Stadtrat, vier Personen für das Stadtpräsidium. Die Kandidierenden werden auf der städtischen Website kurz vorgestellt und auf einem Beiblatt in den Wahlunterlagen aufgelistet. 

Wahlanleitung Stadtrat und Stadtpräsidium

Volksabstimmung vom 13. Februar 2022

Volksinitiative «Ja zum Tier und Menschenversuchsverbot»
Am 13. Februar 2022 stimmen die Schweizer Stimmberechtigten über die Volksinitiative «Ja zum Tier und Menschenversuchsverbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt» ab.

Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung»
Am 13. Februar 2022 stimmen die Schweizer Stimmberechtigten über die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)» ab.

Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben
Am 13. Februar 2022 stimmen die Schweizer Stimmberechtigten über die Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben ab.

 

Stimmabgabe per Post

Garantiert ist Ihre briefliche Stimmabgabe, wenn Sie spätestens am Dienstag vor dem Urnengang die Unterlagen der Post übergeben. Achten Sie darauf, dass der Postbriefkasten an diesem Tag noch geleert wird. Bis spätestens Sonntagmorgen (7 Uhr) vor dem Urnengang können Sie Ihr Antwortkuvert auch in den Briefkasten des Stadthauses beim Haupteingang werfen.Für eine gültige Stimmabgabe beachten:

  1. Stimm- oder Wahlzettel ins Stimmzettelkuvert legen.
  2. Zur Wahrung des Stimmgeheimnisses Stimmzettelkuvert verschliessen (nur ein Stimmzettelkuvert pro stimmberechtigte Person).
  3. Stimmzettelkuvert und unterschriebenen Stimmrechtsausweis ins Antwortkuvert legen.
  4. Abgabefrist berücksichtigen.

Stimmlokale
Schutzmaskentragpflicht in allen Stimmlokalen!

Vorzeitige Stimmabgabe

In den Kreisbüros und in der KSB Schwammendingen können von Mittwoch bis Freitag in der Urnengangsvorwoche zu den Öffnungszeiten 08.00-11.30 und 13.30-16.30 Uhr sowie am Donnerstag bis 18.30 Uhr vorzeitig abgestimmt werden.

Persönliche Stimmabgabe an der Urne

  • In der Woche (Mittwoch bis Freitag) vor dem Abstimmungs-/Wahlwochenende ist die persönliche Stimmabgabe im Kreisbüro Ihres Wahlkreises während der Schalteröffnungszeiten möglich. 
  • Am Abstimmungs-/Wahlwochenende können Sie am Samstag von 7 bis 17 Uhr und am Sonntag von 7 bis 12 Uhr im Stadthaus abstimmen/wählen.
  • Am Sonntag von 10 bis 12 Uhr können Sie das/die Stimmlokal/-e Ihres Wahlkreises benutzen. Die Adressen der Stimmlokale finden Sie auf dem Stimmrechtsausweis.